Sonstige Rechte und Pflichten
„Dies und das“ – aber wichtig!
Mit der Energiesparverordnung sind auf uns Vermieter (auch von Bestandsimmobilien) erneut viele Pflichten zugekommen. Dazu zählen mit gewissen Ausnahmen u.a.
- Austausch veralteter Heizungsanlagen
- Dämmung von Heizungs- und Warmwassrohren
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Sanierung von Altgebäuden
- Vorhalten von Energieausweisen für Interessenten
Wir Vermieter sind zwischenzeitlich verpflichtet, Rauchmelder in allen Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren Rauchmelder zu installieren.
Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen.